Projektförderung
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gewährt nach Maßgabe ihrer
Fördergrundsätze Projektförderungen zur Förderung des musikalischen Nachwuchses und
Entwicklung des zeitgenössischen Musikschaffens. Dies geschieht
vorrangig durch die Förderung von Projekten mit überregionaler
und Landesbedeutung.
Der LSLO berät und unterstützt seine Mitglieder bei der
Beantragung von Mitteln zur Projektförderung bei der Kulturstiftung.
Der LSLO nimmt von seinen Mitgliedern entsprechende
Anträge auf Projektförderung entgegen und leitet diese an die Kulturstiftung weiter.
Die Anträge müssen den Förderrichtlinien der Kulturstiftung
entsprechen und mit dem entsprechenden
Antragsformular
fristgerecht eingereicht werden.
Antragsschluss:
15.02. für 1. Halbjahr des Folgejahres
15.08. für 2. Halbjahr des Folgejahres
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