Projektförderung
  Beschaffung von Mangelinstrumenten
 
   

Projektförderung
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gewährt nach Maßgabe ihrer Fördergrundsätze Projektförderungen zur Förderung des musikalischen Nachwuchses und Entwicklung des zeitgenössischen Musikschaffens. Dies geschieht vorrangig durch die Förderung von Projekten mit überregionaler und Landesbedeutung.
Der LSLO berät und unterstützt seine Mitglieder bei der Beantragung von Mitteln zur Projektförderung bei der Kulturstiftung. Der LSLO nimmt von seinen Mitgliedern entsprechende Anträge auf Projektförderung entgegen und leitet diese an die Kulturstiftung weiter.
Die Anträge müssen den Förderrichtlinien der Kulturstiftung entsprechen und mit dem entsprechenden Antragsformular fristgerecht eingereicht werden.

Antragsschluss:
15.02. für 1. Halbjahr des Folgejahres
15.08. für 2. Halbjahr des Folgejahres

   
   
Beschaffung von Mangelinstrumenten
Der LSLO unterstützt seine Mitglieder bei der Beschaffung von Mangelinstrumenten. Anfragen sind an die Geschäftsstelle des LSLO zu richten.